Sterilitätsabklärung
Wenn bei regelmäßigem Geschlechtsverkehr über einen Zeitraum von 1 Jahr keine Schwangerschaft eintritt, sollte eine Sterilitätsabklärung erfolgen.
Diese besteht aus einer gynäkologischen Untersuchung, Infektionsausschluss, einem Hormonstatus zwischen dem 3. und 5. Zyklustag (Anmerkung: 1. Tag der Regel = 1. Zyklustag) und einer Abklärung, ob es zum Eisprung (zur Ovulation) kommt. Der Eisprung kann über Ultraschall, Bluttest oder Harntest (Ovulationstest) festgestellt werden.
Des Weiteren erfolgt eine Funktionsüberprüfung der Eileiter, der Gebärmutter und der Eierstöcke. Hormon- und Ultraschalluntersuchungen können in der Praxis durchgeführt werden.
Die Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane erfolgt operativ, mittels Gebärmutterspiegelung und Bauchspiegelung. Im Rahmen der diagnostischen Gebärmutter- und Bauchspiegelungen können Ursachen des unerfüllten Kinderwunsches oftmals operativ behoben werden. Sind Eileiter und Gebärmutter funktionstüchtig, kann nach der Operation eine gezielte medikamentöse Behandlung erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Intaktheit der männlichen Zeugungsfähigkeit, die ebenfalls im Rahmen der Kinderwunschabklärung durch ein Spermiogramm überprüft wird.
Sollte sich bereits nach der Abklärung herausstellen, dass eine Behandlung nur durch IVF oder ICSI sinnvoll ist oder sollten medikamentöse Behandlungen ohne Erfolg verlaufen, erfolgt eine rechtzeitige Überweisung und Kooperation mit einem Kinderwunschzentrum.
Da mit künstlicher Befruchtung oftmals viele Befürchtungen, Ängste und Unklarheiten verbunden sind, können Sie in diesem Fall bei Bedarf auf meine psychologische Begleitung zurückgreifen, um Ressourcen zu aktivieren und die Belastungen in dieser Zeit gering zu halten.
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